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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema EU-Bürger

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde im Jahre 1992 in der Europäischen Union die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie ersetzt nicht die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Mitgliedsstaates, sondern ergänzt diese. Die Unionsbürgerschaft erhält jeder, der die Staatsbürgerschaft eines der Länder der EU besitzt. Er erhält damit unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis in der gesamten Union, das aktive und passive Kommunalwahlrecht, sowie das Recht, das europäische Parlament zu wählen. Wichtige Rechte des EU-Bürgers sind der grundsätzlich freie Personenverkehr, der freie Warenverkehr sowie freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr. Durch die Unionsbürgerschaft erwirbt der Angehörige eines Mitgliedsstaates auch zusätzliche Rechte wie z.B. diplomatischen und konsularischen Schutz, sowie ein Petitions- und Beschwerderecht. Von zentraler Bedeutung ist die Grundfreiheit der Freizügigkeit. Der Unionsbürger erwirbt damit das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung. Dieses Aufenthaltsrecht kann lediglich zur Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden.

Ein auf dem Gebiet des Europäischen Rechts spezialisierter Anwalt kann Ihnen zu diesem Themenkomplex beratend zur Seite stehen und mit Ihnen Ihre Rechte und Pflichten besprechen.


Stand: 28.02.2012

   
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