Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erwerbsminderung
Eine Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Dabei wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar mindestens 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies gilt jeweils im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche. Entscheidend sind hier ärztliche Gutachten, die von der Rentenkasse und/oder im weiteren Verfahren vom Sozialgericht eingeholt werden.
Bei allen Problemen rund um das Thema Erwerbsminderung und Rente stehen Ihnen unsere im Sozialrecht, insbesondere dem Rentenversicherungsrecht, versierten Rechtsanwälte mit einem schnellen Rat zur Seite! Stand: 23.12.2011
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