Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ermahnung
Der Begriff Ermahnung steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Die Ermahnung ist im juristischen Sprachgebrauch ein eher selten benutztes Wort. Es wird beispielsweise im Jugendstrafrecht als Sanktionsmaßnahme benutzt und ist im Arbeitsrecht die Vorstufe zu einer förmlichen Abmahnung. Nur letztere erfüllt die Voraussetzungen zur Vorbereitung einer arbeitsrechtlichen Kündigung. Übt der Arbeitgeber das aus seiner Gläubigerstellung folgende Rügerecht aus, ohne gleichzeitig arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen, liegt eine bloße Ermahnung (z.B. in Form einer Rüge oder Verwarnung) vor. Der Ermahnung fehlt dabei die Warnfunktion, so dass sie anders als die Abmahnung nicht zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden kann. Da auch die Abmahnung dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegt, wird in der Praxis bei Bagatellverstößen des Arbeitnehmers häufig auf das mildere Mittel der Ermahnung zurückgegriffen.
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