Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Entgeltfortzahlung
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber entsteht für einen Arbeitnehmer erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich des Gesetzes mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Dann aber für alle Arbeitnehmer, also Angestellte, Arbeiter und Auszubildende.
Der Anspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit, der versicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses, der Staatsangehörigkeit und dem Wohnort des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer - also auch geringfügig Beschäftigte - hat deshalb Anspruch.
Fragen zu diesem Thema beantworten die Experten der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 28.09.2011
Interessante Beiträge zum Thema Entgeltfortzahlung
Auch bei Krankheit keine Rückgabe des privaten Dienstwagens Nürnberg (D-AH) - Wem für die Laufzeit seines Arbeitsvertrags von der Firma ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wurde, den er auch privat benutzen darf, der muss das Auto nicht gleich zurückgeben, wenn er erkrankt. Er ...weiter lesen