Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einmalzahlung
Der Begriff der Einmalzahlung ist in den verschiedensten Rechtsgebieten zu finden. So insbesondere im Arbeitsrecht, im Sozialrecht, aber auch im Versicherungsrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Im Regelfall kommt eine Einmalzahlung dann in Frage, wenn aus einem Rechtsverhältnis grundsätzlich eine wiederkehrende Leistung geschuldet wird, statt dieser jedoch der Leistungsempfänger unter Verzicht auf weiteren Bezug der Dauerleistung mit einem einmaligen Betrag abgefunden wird.
Dies ist bspw. oftmals im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Hier, wie auch in vielen anderen Fällen des Versicherungsrechtes, sollten Sie jedoch nicht ohne weiteres einer solchen Zahlung zustimmen, ohne zuvor genaue Berechnungen über die Rentabilität einer solchen Zahlung anstellen zu lassen. Auch wenn die (oftmals recht hohe) in Aussicht gestellte Summe verlockend sein mag, so darf man darüber nicht vergessen, dass man sich mit Annahme der Zahlung wohl möglich jedweder weiteren Zahlung benimmt. Dies kann in vielen Fällen langfristig gesehen finanziell nachteilig für Sie sein.
Lassen Sie deswegen solche "wohlwollenden" Angebote vor der Annahme sehr genau durch einen Rechtsanwalt prüfen. Unsere Kooperartionsanwältinnen und -anwälte stehen Ihnen hier gerne zur Seite.
Stand: 31.05.2010
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