Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Diskriminierung
Der Begriff Diskriminierung steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Arbeitsrecht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Rechtslexikon: Diskriminierung
Der Begriff der Diskriminierung kann juristisch gesehen in fast allen Rechtsgebieten eine Rolle spielen. Unter Diskriminierung versteht man im allgemeinen sowie auch im juristischen Sinne nicht anderes, als das etwas eigentlich Gleiches aus irgendeinem Grund ungleich behandelt wird. Ein Mensch der beispielsweise wegen seiner Hautfarbe oder wegen einer Behinderung anders behandelt wird als ein anderer, obwohl er durchaus im Stande ist, auf dem jeweiligen Gebiet die qualitativ gleiche Leistung zu erbringen wird diskriminiert. In Deutschland existiert, um ein solches Verhalten auszuschließen, bereits in der Verfassung das sogenannte Diskriminierungsverbot. Zudem ist ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz geplant.
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Nürnberg (D-AH) - Missklang rechtens: Ob ein Klangkörper nach dem Verzicht auf bestimmte Instrumente musikalisch überhaupt noch einen Sinn macht, ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ohne jegliche Bedeutung. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht betont und die Entlassung aller Hornisten eines Orchesters für rechtmäßig erklärt (Az. 2 AZR 9/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, kündigte der Freistaat Thüringen erhebliche Kürzungen seiner bisherigen öffentlichen Zuwendungen für Kunst und Kultur an. Daraufhin strich die Leitung des betroffenen Orchesters auf einen Schlag alle Hornistenstellen. Nach Auffassung eines der entlassenen und darob vor Gericht ziehenden Musikers blanker Blödsinn. Die Besetzung eines Kammerorchesters ohne Horn bzw. Waldhorn sei unsinnig und willkürlich, weil für viele Werke der Orchestermusik gerade das Horn essentiell sei. Beispielsweise könne dann Peter und der Wolf nur noch als Peter ohne Wolf aufgeführt werden.
Was die Erfurter Bundesrichter allerdings auch nicht umstimmen konnte. Die Verkleinerung des Orchesters erfolgt aus nachvollziehbaren, wirtschaftlichen Erwägungen die Entscheidung. Ob das auch unter musikalischen Gesichtspunkten Sinn macht, haben die Gesetzeshüter nicht zu beurteilen. Jedenfalls wurden mit den Entlassungen nicht einzelne, etwa unliebsame Musiker aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt, sondern eine ganze Instrumentengruppe. Womit von missbräuchlicher Diskriminierung durch den Arbeitgeber keine Rede sein könne.
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