Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Diskriminierung
Der Begriff Diskriminierung steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Arbeitsrecht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Der Begriff der Diskriminierung kann juristisch gesehen in fast allen Rechtsgebieten eine Rolle spielen. Unter Diskriminierung versteht man im allgemeinen sowie auch im juristischen Sinne nicht anderes, als das etwas eigentlich Gleiches aus irgendeinem Grund ungleich behandelt wird. Ein Mensch der beispielsweise wegen seiner Hautfarbe oder wegen einer Behinderung anders behandelt wird als ein anderer, obwohl er durchaus im Stande ist, auf dem jeweiligen Gebiet die qualitativ gleiche Leistung zu erbringen wird diskriminiert. In Deutschland existiert, um ein solches Verhalten auszuschließen, bereits in der Verfassung das sogenannte Diskriminierungsverbot. Zudem ist ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz geplant.
Stand: 1-2005
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