Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dienstverhältnis
Dienstverhältnis nennt man ein Rechtsverhältnis, in dem der Verpflichtete Dienstleistungen in abhängiger Stellung erbringt. Beispiele hierfür sind im öffentlichen Recht das Beamtenverhältnis, im Privatrecht der Dienstvertrag und in besonderer Ausgestaltung das Arbeitsverhältnis.
Gemäß § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Dienstvertrag die rechtliche Grundlage für das durch ihn begründetet Arbeitsverhältnis und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Die Parteien des Arbeitsvertrages sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Abschluss des Arbeitsvertrages besteht grundsätzlich Formfreiheit, d.h. Arbeitsverträge können grundsätzlich wirksam mündlich, schriftlich ausdrücklich aber auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Ausnahmen von der Formfreiheit können jedoch durch gesetzliche Regelungen, insbesondere Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgeschrieben werden.
Mit dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen vom 20. Juli 1995 soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirkt werden, insbesondere für Arbeitnehmer die bisher keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen. Der Arbeitgeber wird hierdurch verpflichtet spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 25.09.2011
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