Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Diensthandy
Ein dienstlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Handy darf vom Arbeitnehmer normalerweise nicht für private Anrufe genutzt werden, es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt die private Nutzung ausdrücklich. Ist letzteres der Fall, so sollte der Arbeitnehmer sich dies aus Beweisgründen schriftlich bestätigen lassen bzw. darauf bestehen, dass die entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgehalten wird.
Die vertragswidrige private Nutzung, die den Arbeitgeber in erheblicher Weise finanziell schädigen kann, berechtigt diesen im Einzelfall zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gehaltsrückstände bestehen, hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht und kann erst mal die Rückgabe des Diensttelefons verweigern, bis seine Forderungen beglichen sind.
Bei Fragen zum Diensthandy können viele schwierige Probleme auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 20.09.2011
Peilsender für Heimbewohner Nürnberg (D-AH) - Will das Betreuungspersonal einen zum Weglaufen neigenden Heimbewohner des leichteren Auffindens wegen mit einem Peilsender ausstatten, darf es das ohne richterliche Zustimmung tun. Eine solche Maßnahme ...weiter lesen