Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema BUrlG

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema BUrlG
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 003-025
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub sowie das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs, der Berechnung, die Übertragung, Abgeltung usw. Der in §§ 1, 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) geregelte Mindesturlaub kann vertraglich nicht unterschritten werden, auch nicht durch tarifliche Regelungen.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatiger Wartezeit, § 4 BUrlG. Voraussetzung ist ein ununterbrochener Bestand des Arbeitsverhältnisses. Bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit, ist ein Teilanspruch entstanden, § 5 BUrlG.

Der Urlaub ist auf das Kalenderjahr und ggf. auf den Übertragugnszeitraum gem. § 7 Abs. 3 BUrlG befristet. Kann der Urlaub im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er grds. abzugelten.

Der Urlaubsanspruch selbst ist ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung gegen den Arbeitgeber. Die Verpflichtung des Arbeitgebers den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen ist eine vertragliche Nebenpflicht. Der Urlaub muss durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden, um den Arbeitgeber zu deren Erfüllung zu veranlassen (Obliegenheit des Arbeitnehmers). Bei Ablehnung des Urlaubsverlangens kann dieses ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Fragen zum BUrlG beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Arbeitsrecht gerne.


Stand: 30.09.2011

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema BUrlG

Resturlaub wurde bei der Kündigung verweigert - Wie ist hier die Rechtslage?
Frage: Ich habe zum 16.1.2011 gekündigt und habe noch 10 Tage Resturlaub. Mein Arbeitgeber möchte mir den Urlaub nicht in Freizeit geben sondern ausbezahlen mit der Begründung dass Urlaubssperr...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,äußert der Arbeitnehmer Urlaubswünsche, muss der Arbeitgeber diesen nachkommen, sofern er sich nicht wiederum darauf berufen kann, dass dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmer ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

befristet gerichtlich Arbeitsrecht Tarifrecht Arbeitgeber Anwälte 
Erlöschen Arbeitnehmer Ablehnung Vergütung Insolvenzrecht 
Freistellung Mindesturlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
Urlaubsanspruch Bundesurlaubsgesetz Übertragung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Tanja Leopold
Rechtsanwalt
Wolfgang Surhoff
Rechtsanwältin
Carmen Grebe
Rechtsanwalt
Florian Wehner
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum