Durchwahl zum Thema Bundespersonalvertretungsgesetz
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Arbeitsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundespersonalvertretungsgesetz
Das Recht der Personenbeförderung ist, soweit es sich um entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung handelt, im Personenbeförderungsgesetz gesetzlich geregelt.
In den dort genannten Fällen bedarf der Befördernde einer behördlichen Genehmigung. Ansonsten ist die Beförderung von Personen genehmigungsfrei.
Zu beachten ist allerdings, dass bei der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind (z.B. die Gurt- bzw. Helmpflicht).
Bilden Privatpersonen eine Fahrgemeinschaft (z.B. für Fahrten zur Arbeit) kann dies im Einzelfall als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) mit bestimmten zu beachtenden rechtlichen Konsequenzen angesehen werden, was zum Beispiel Haftungsfragen angeht.
Bei Fragen zum Thema Personalbeförderung wird Ihnen ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline telefonisch innerhalb weniger Minuten zuverlässig und kompetent weiterhelfen können. Bei komplexeren Fällen zeigt er Ihnen das weitere Vorgehen auf und hilft, Rechtsnachteile zu vermeiden.