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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmberäten (Bildschirmverordnung-BildscharbV) konkretisiert die allg. Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes für die spezifische Tätigkeit der Bildschirm-Arbeit. Sie datiert vom 04.12.1996 und hat die europäische Bildschirm-Arbeitsrichtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt. Die BildscharbV dient dem Gesundheitsschutz bei der Tätigkeit an Bildschirmgeräten.
Unter den Schutzbereich dieser Verordnung fallen grundsätzlich alle Arbeitsplätze, die als Computer-Arbeitsplatz eingerichtet sind, d.h. An denen mind. ein Monitor zur nicht unwesentlichen Nutzung vorgesehen ist.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens, körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bildschirm-Arbeitsplätze rechtlichen und medizinischen Anforderungen entsprechen.
Der Arbeitsplatz muss insb. den medizinischen Anforderungen entsprechend gestaltet sein und es müssen arbeitsorganisatorisch Pausen gewährleistet werden. Des weiteren sind in regelmäßigen Abständen auch ärztliche Untersuchungen anzubieten.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 29.10.2010

   
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