Bezüge sind definiert als Einnahmen in Geld oder in Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommenssteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden, somit insbesondere nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen, ebenso wie pauschal versteuerter Arbeitslohn.
Hierunter fallen z.B. das Arbeitslosengeld II; BAföG, das als Zuschuss ausgezahlt wird Unfall- und Waisenrenten.
Der Begriff der Bezüge ist im Rahmen des Anspruchs auf Kindergeld von Belang. Volljährige Kinder (Altersgrenze: 25 Jahre, ggf. darüber hinaus) werden nur dann noch berücksichtigt, wenn Sie weniger als 8.004? im Jahr eigene Einkünfte erzielen oder Bezüge erhalten. Liegen die Bezüge darüber wird das Kind nicht mehr berücksichtigt, der Anspruch auf Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag entfallen.
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Stand: 08.02.2011
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