Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsvereinbarungen
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsrat, und dem Arbeitgeber. Sie ist in § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsvereinbarungen werden von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber gemeinsam beschlossen. Sie müssen schriftlich niedergelegt und von dem Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter unterschrieben werden. Eine Betriebsvereinbarung enthält nicht nur die Verpflichtungen der Betriebspartner, sondern vor allem - wie ein Tarifvertrag - Normen, die bestimmte Angelegenheiten für den Betrieb verbindlich regeln. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können nur solche Angelegenheiten sein, die in die Zuständigkeit des Betriebsrates fallen. Die Regelungen der Betriebsvereinbarung gelten unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse des Betriebs. Grundsätzlich sind von den Normen einer Betriebsvereinbarung alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erfasst.
Die rechtlichen Fragestellungen zu dem Thema Betriebsvereinbarung sind vielfältig und häufig komplex. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung einen Überblick über die relevanten Aspekte geben. Stand: 12.08.2011