Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sie ist in § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsvereinbarungen werden von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber gemeinsam beschlossen. Sie müssen schriftlich niedergelegt und von dem Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter unterschrieben werden. Eine Betriebsvereinbarung enthält nicht nur die Verpflichtungen der Betriebspartner, sondern vor allem - wie ein Tarifvertrag - Normen, die bestimmte Angelegenheiten für den Betrieb verbindlich regeln. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können nur solche Angelegenheiten sein, die in die Zuständigkeit des Betriebsrates fallen. Die Regelungen der Betriebsvereinbarung gelten unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse des Betriebs. Grundsätzlich sind von den Normen einer Betriebsvereinbarung alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erfasst. Nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG dürfen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. In diesem Fall wird nicht das Günstigkeitsprinzip angewendet, dass ansonsten auch für Betriebsvereinbarungen gilt.
Die rechtlichen Fragestellungen zu dem Thema Betriebsvereinbarung sind vielfältig und häufig komplex. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung einen Überblick über die relevanten Aspekte geben. Stand: 19.10.2009
Interessante Beiträge zum Thema Betriebsvereinbarung
Kündigung wegen Missachtung des Rauchverbots Nürnberg (D-AH) - Wer heimlich in der Firma raucht, obwohl das ausdrücklich verboten ist, dem droht schließlich die Kündigung des Arbeitsplatzes - zumindest nach wiederholter Abmahnung. Vor der rechtmäßigen Entlassung schützt ...weiter lesen
GPS in Dienstfahrzeugen Nürnberg (D-AH) - Will ein Unternehmen in seine Dienstwagen Navigationsgeräte zur GPS-Ortung einbauen lassen, hat dabei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Selbst wenn das Überwachungssystem ausschließlich dazu eingesetzt ...weiter lesen
Karnevalsdienstag plötzlich nicht mehr arbeitsfrei Nürnberg (D-AH) - Harte Zeiten für Jecken: Hat ein Betrieb seine Mitarbeiter bisher immer am Karnevalsdienstag freigestellt, so wird es nicht als Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit gewertet, wenn die Firmenleitung ...weiter lesen
Verstoß gegen Betriebsvereinbarung Nürnberg (D-AH) - Nur Geld statt Gefängnis: Der Betriebsrat kann die Geschäftsführer des Unternehmens nicht per Ordnungshaft zur Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zwingen lassen. Erlaubt ist in einer solchen Auseinandersetzung ...weiter lesen