Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Betriebsstättenverordnung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Betriebsstättenverordnung
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 002-781
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsstättenverordnung

Die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sind vor allem in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Von den Festlegungen der Arbeitsstättenverordnung sind nur wenige besondere Arbeitsplätze ausgenommen.

Arbeitsstätten sind Orte in einem Gebäude oder im Freien in- und außerhalb des Betriebs (Baustellen!), die zur Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind, also etwa Fabrikhallen und Büros. Arbeitsplätze sind Orte, an denen sich Beschäftigte regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.

Bereits seit August 2004 besagte die Arbeitsstättenverordnung in § 5, dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen beruflich tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Durch das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" wurde dieser Paragraf Mitte 2007 ergänzt: "Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."

Nährere Einzelfallfragen zur Betriebsstättenverordnung beantworten Ihnen unsere Spezialisten aus dem Arbeitsrecht.
Stand: 19.10.2009

   
Ähnliche Themen:

Tarifrecht Arbeitszeit Arbeitsstättenverordnung Arbeitgeber 
Bildschirmarbeitszeit Insolvenzrecht Gesetz Dienstwagen Vorschriften 
Firmenwagen Gesundheit Bildschirmrichtlinie Rauchverbot Diensthandy 
Arbeitsrecht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Christian Bajl
Rechtsanwältin
Nursen Wittling
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum