Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung tritt als Alterssicherung der Arbeitnehmer neben die Sozialversicherung. Unter die betriebliche Altersversorgung fallen alle Versorgungsleistungen, die der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erhält, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage der Versorgungsleistung.Unerheblich für die begriffliche Zuordnung ist auch, ob die Leistungen dem Arbeitnehmer als Alters- oder Invaliditätsversorgung gewährt werden, oder ob die Leistungen den Hinterbliebenen des Arbeitnehmers im Fall seines Todes zufließen.
Die betriebliche Altersversorgung ist im Betriebsrentengesetz - BetrAVG geregelt. Es enthält sehr komplexe Regelungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, wie beispielsweise der Direktversicherung oder Pensionskassen.
Eine erste Einschätzung bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Thema Betriebsrente oder betriebliche Altersverorgung geben Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per email. Bitte halten Sie eventuell vorhandene Unterlagen zu dem Gespräch bereit. Stand: 18.01.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Betriebsrente
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