Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsrat
Betriebsräte werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern gewählt. Es gibt keine Verpflichtung zur Wahl eines Betriebsrates. Der Arbeitgeber muss nicht aktiv werden. Es obliegt alleine der Initiative der Arbeitnehmer oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ob ein Betriebsrat gewählt wird. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Regelungen zu den Aufgaben des Betriebsrates finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin sind für verschiedene Bereiche abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, vorgesehen. Diese Rechte reichen von reinen Anörungsrechten zu Mitwirkungs-, bis zu Mitbestimmungspflichten. Für die Mitglieder des Betriebsrats gelten besondere Schutzvorschriften. Beispielsweise sind sie für ihre Betriebsratstätigkeit von der Arbeit freizustellen und genießen besonderen Kündigungsschutz.
Fragen zur Tätigkeit des Betriebsrates beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail.