Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschäftigungsverhältnis
Das Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist in § 7 SGB IV definiert. Danach ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Dabei wird im Sozialversicherungsrecht die abhängige Beschäftigung von der Tätigkeit eines Selbständigen durch die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien abgegrenzt. Danach ist Arbeitnehmer bzw. abhängig Beschäftigter i.S.d. Sozialversicherungsrechts derjenige, der von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Wichtig ist diese Grundaussage insbesondere für das Verhältnis zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bei der Bestimmung des Arbeitnehmers bzw. abhängig Beschäftigten. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
Gerne können Sie sich an unsere erfahrenen Anwälte wenden.
Diese unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.
Interessante Beiträge zum Thema Beschäftigungsverhältnis
Unfall im Betriebs-Sportverein Nürnberg (D-AH) - Wenn sich ein Angestellter beim Betriebssport seiner Firma verletzt, wird das in der Regel als Arbeitsunfall anerkannt. Eine solche Anerkennung ist jedoch zu versagen, wenn der Mitarbeiter beim Training ...weiter lesen
Unfall nach Ausstandsfeier Nürnberg (D-AH) - Wer am letzten Arbeitstag mit den Kollegen seinen Ausstand feiern will, sollte die Abschiedsfete nicht auf den Feierabend verschieben. Verunglückt dann nämlich jemand bei der Heimfahrt, kann das Malheur ...weiter lesen
Arbeitslosengeld ohne Weinachtsbonus Nürnberg (D-AH) - Auch das zusätzliche Weihnachtsgeld wird in der Regel in die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes für eine spätere Beschäftigungslosigkeit eingerechnet. Allerdings nicht, wenn die Überweisung des Jahresendsalärs ...weiter lesen