Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschäftigungsdauer
Noch ist es die allgemeine Regel, dass Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) können Arbeitsverhältnisse aber auch zeitlich befristet werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel dem Vorliegen eines ganz bestimmten gesetzlich zulässigen Grundes oder innerhalb bestimmter Fristen.
Daneben gibt es Aushilfs- und Zeitarbeitsformen, die in gewisser Art und Weise von dem Prinzip des unbefristeten Arbeitsvertrages abweichen. Neben der Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat die Beschäftigungsdauer umfangreiche rechtliche Auswirkungen, zum Beispiel beim Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dem Kündigungsschutz sowie bei der Berechnung der Kündigungsfrist und gegebenfalls der Höhe einer Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Bei Fragen zur Beschäftigungsdauer und zu den damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen wird Sie ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in den meisten Fällen telefonisch sofort und innerhalb weniger Minuten beraten. Stand: 23.11.2011
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