Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berufshaftpflicht
Bei der Berufshaftpflichtversicherung oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt handelt es sich um eine Versicherung, welche den Auftraggeber vor Schäden absichert, die ihm ein Auftragnehmer durch Fehler im Rahmen der Auftragserfüllung zufügt.
Abgesichert sind die reinen Vermögensschäden. Dahingehend unterscheidet sie sich von der Betriebshaftpflichtversicherung, mit welcher Personen- oder Sachschäden abgedeckt werden können. Stolpern Sie also in der Anwaltskanzlei über ein lose herumliegendes Kabel und brechen sich das Bein, so wäre hierfür die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.
Geht Ihnen jedoch, bspw. weil der Anwalt eine Verjährungsfrist verstreichen lässt, ein Anspruch auf Zahlung verloren, so würde dieser Schaden von der Berufshaftpflichtversicherung ersetzt werden.
Für manche Berufsgruppen, so z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und auch Rechtsanwälte, ist der Abschluss einer solchen Berufshaftpflichtversicherung zwingende Voraussetzung für die Zulassung zu Ihrer Tätigkeit. Insoweit können Sie also sicher sein, dass Ihnen ein Schaden, der nachweisbar auf das Verschulden Ihres Anwaltes zurückzuführen ist, jedenfalls durch die entsprechende Versicherung ersetzt wird. Hierbei hat die Berufshaftpflicht jedoch auch die sog. Passive Rechtsschutzfunktion. Dies bedeutet, dass sie im Rahmen des Versicherungsvertrages unberechtigte Ansprüche abwehrt. Stand: 30.11.2010