Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berufsgenossenschaft
Bei juristischen Fragen zum Thema Berufsgenossenschaft sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 30.11.2010
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Infos zur Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sollen hauptsächlich die versicherten Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit abdecken. Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst und erzielen keinen Gewinn. Sie finanzieren sich aus Beiträgen der Arbeitgeber. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge zu den Berufsgenossenschaften leisten.
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Kundenunfall beim Holzabladen Nürnberg (D-AH) - Hilft ein Holz-Käufer beim Öffnen der Ladeklappe des Liefer-Fahrzeugs und wird dabei verletzt, muss sich der Lieferant das Malheur als Arbeitsunfall anrechnen lassen. Obwohl das eigentliche Abladen des Holzes vom Anhänger normalerweise Aufgabe des Käufers wäre und damit dessen Privatversicherung hätte ...weiter lesen
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Nürnberg (D-AH) - Hilft ein Holz-Käufer beim Öffnen der Ladeklappe des Liefer-Fahrzeugs und wird dabei verletzt, muss sich der Lieferant das Malheur als Arbeitsunfall anrechnen lassen. Obwohl das eigentliche Abladen des Holzes vom Anhänger normalerweise Aufgabe des Käufers wäre und damit dessen Privatversicherung hätte einspringen müssen. Das hat jetzt das Sozialgericht Aachen entschieden (Az. S 8 U 34/09).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, brachte der Sohn eines Landwirts eine bestellte Ladung Brennholz auf einem Anhänger zum Hause eines Käufers. Nachdem er diesen gebeten hatte, ihm beim Öffnen der Ladeklappe zu helfen, löste sie sich plötzlich von selbst und verletzte den Käufer so stark an Bein und Hand, dass er ins Krankenhaus musste. Die Berufsgenossenschaft des Holz-Bauern als zuständiger Unfallversicherungsträger wollte allerdings nicht für die Kosten aufkommen.
Muss sie aber, entschied das Sozialgericht. Das tragische Geschehen sei eindeutig als Arbeitsunfall zu bewerten. Zur ordnungsgemäßen Anlieferung einer Ware gehört immer auch das Bereitmachen des Transportfahrzeugs zum Abladen. Da sich der Käufer nicht beim Abladen selbst, sondern beim Öffnen der Ladeklappe verletzte, habe er eine Aufgabe des Landwirts erfüllt und sei deswegen wie dessen Arbeitnehmer tätig geworden.
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