Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berufsausbildungsverhältnis
Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden begründet. Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nur bei anerkannten Ausbildungsberufen vorliegen. Es ist kein Arbeitsverhältnis, so dass die für Arbeitsverträge geltenden Vorschriften nicht ohne weiteres darauf anwendbar sind.
Gesetzliche Grundlage für Ausbildungsverträge ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), von dessen Vorschriften nicht zum Nachteil des Auszubildenden abgewichen werden darf. Das BBiG will damit der besonderen Schutzbedürftigkeit des Auszubildenden gerecht werden. Hierzu gehört insbesondere, dass vor Beginn der Ausbildung ein schriftlicher Vertrag vorliegen muss. Bei Minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter dem Vertrag zustimmen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne vor Antritt einer Ausbildung oder zu Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten während derselben, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Ausbildung Bestand hat. Stand: 26.08.2011
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