Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Berufsausbildung
Ziel der Berufsausbildung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit sowie der erforderlichen Berufserfahrungen durch den Ausbildenden, die Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen. Nach Maßgabe des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist die Berufsausbildung durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang, Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung, Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach der jeweiligen Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Anders ist dies bei volljährigen Auszubildenden - diese dürfen auch in nicht staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, sofern die Ausbildung den Erfordernissen des Berufsbildungsgesetzes entspricht.
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