Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Befristungsgrund
Ein Zeitvertrag ist ein Vertrag, der auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. In vielen Situationen, überwiegend im Arbeits- und im Mietrecht, bedarf eine Befristung eines speziellen Grundes. Gemäß § 575 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss bei einem Zeitvertrag im Mietrecht zwingend ein im Absatz 1 aufgelisteter Befristungsgrund schriftlich angeben werden. Falls diese rechtliche Voraussetzung nicht befolgt wird, führt dies zu einer Unwirksamkeit der Befristung. Teilweise sind diese Gründe abschließend, teilweise nur beispielhaft in Gesetzen oder Urteilen aufgelistet.
Besonders im Arbeits- und im Mietrecht sind vereinbarte Befristungen oft unwirksam, da hier komplizierte Vorschriften und eine umfangreiche Rechtsprechung die Zulässigkeit einer wirksamen Befristung oftmals versagen.
Oftmals sehen die Verträge automatische Verlängerungen vor, falls nicht eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt. Hierfür gelten wiederum Sonderregeln, und oftmals auch Übergangsregeln, wenn neue Gesetze oder Urteile erlassen werden.
Bei Fragen zu Ihrem speziellen Fall, auch für den Fall einer vorliegenden unwirksamen Befristung, berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt meistens in wenigen Minuten. In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das Vermeiden von Fehlern und das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.
Stand: 22.09.2010