Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema befristeter Arbeitsvertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger Beendigungstatbestand für ein Arbeitsverhältnis. Der befristete Arbeitsvertrag ist in Deutschland und anderen Ländern mit ausgeprägtem Arbeitnehmerschutz das arbeitsmarktpolitische Gegengewicht zum Dauerarbeitsverhältnis, das nur aufgrund einer sozial gerechtfertigten Kündigung enden kann. Die Befristung ist nur wirksam, wenn sie aufgrund eines Gesetzes zulässig ist (siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz). Die unzulässige Befristung ist unwirksam. Der Arbeitsvertrag bleibt aber wirksam und gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar, es sei denn im Vertrag ist die Kündbarkeit während der Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist stets möglich.
Bei befristeten Arbeitsverträgen sind jedoch einige rechtliche Problembereiche zu beachten. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten im Zweifel anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Unsere Arbeitsrecht-Anwälte beantworten sofort alle Ihre konkreten Fragen zum Thema Befristeter Arbeitsvertrag. Stand: 18.11.2011