Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema befristete Arbeitsverträge
Eine Befristung des Arbeitsvertrages erfolgt insbesondere in den Fällen, in denen Mitarbeiter nur für einen begrenzten Zeitraum oder zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe benötigt werden. Der Hauptanwendungsfall für sog. befristete Arbeitsverträge sind Bauvorhaben, nach deren Beendigung die eingestellten Kräfte nicht mehr gebraucht werden.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur möglich, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorhanden ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitgeber z.B. lediglich ein Projekt für eine gewisse Zeit zu bearbeiten hat und dafür zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden.
Ein anderer Grund für eine Befristung könnte auch sein, wenn dies der Arbeitnehmer ausdrücklich so wünscht.
Eine Befristung, wie noch vor einiger Zeit nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ist nicht mehr möglich, da es diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gibt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.01.2011