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Arbeitsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Befristete Arbeitsverhältnisse
Grundsätzlich gilt ein Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag befristen, etwa um Probleme im Zusammenhang mit einer späteren Kündigung von Anfang an zu vermeiden, so muss dies entsprechend vereinbart werden.
Dabei sind die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten, die eine Befristung aus sozialstaatlichen Gründen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Das TzBfG unterscheidet zwischen Befristungen, die durch sachlichen Grund gerechtfertigt sind, und kalendermäßigen Befristungen.
Nähere Details erläutern Ihnen gerne die Experten der Deutschen Anwaltshotline - telefonisch oder per E-Mail. Stand: 20.01.2011