Rund um das Arbeitsrecht treten viele rechtliche Fragen auf. "BAT" steht dabei als Kurzbezeichnung für den Bundesangestelltentarifvertrag. Dieser gilt bzw. galt in verschiedenen Bundesländern, zum Teil mit regionalen Anpassungen. Der BAT wurde zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ÖTV (ver.di) vereinbart. Der BAT besteht aus zwei großen Teilen, dem sog. Manteltarifvertrag auf der einen und den Entgelttarifverträgen auf der anderen Seite.
Seit dem 01.10.2005 wurde als einheitlicher Tarifvertrag der "Tarifvertrag öffentlicher Dienst" geschaffen. In Teilbereichen, insbesondere in einigen Bundesländern, gilt der BAT jedoch weiterhin.
Viele Fragen zum Thema "BAT" lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten, auch kann Ihnen ein Anwalt auf Wunsch schnell Tipps geben, wo Sie den "BAT" einsehen können. Stand: 28.01.2008
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