Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auszubildende
Auszubildende werden häufig auch als Azubis bezeichnet, in früheren Zeiten war das Wort Lehrling geläufig. Die Lehrzeit beträgt meistens drei Jahre. Ausbildungsziel ist das Erreichen der Bezeichnung Facharbeiter oder Fachkraft. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auszubildenden und seinem Ausbildungsbetrieb unterliegen nicht den normalen arbeitsvertraglichen Regelungen, sondern richten sich zum großen Teil nach dem Berufsbildungsgesetz. Häufig hören wir Fragen von Auszubildenden aber auch von Ausbildern, was zum Ende der Ausbildungszeit zu beachten ist. Insbesondere herrscht Unsicherheit über die Frage, ob das Ausbildungsverhältnis einfach endet, ob Erklärungen hierfür erforderlich sind und ob der Auszubildende ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangt, wenn er nach dem Ende der offiziellen Ausbildung weiterarbeitet. Zu beachten ist zudem, dass bei Streitigekeiten im Ausbildungsverhältnis unter Umständen nicht ohne weiteres das Arbeitsgericht zuständig ist, sondern Schlichterausschüsse, die bei den jeweiligen Kammern angesiedelt sind.
Bei Fragen zum Ausbildungsverhältnis viele schwierige Probleme auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung den Ausbildungsvertrag vorliegen haben. Stand: 20.09.2011
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