Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema ausstehende Gehälter
Obwohl es zu den Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag gehört, kommt es häufiger als man denkt, vor, dass Arbeitgeber mit der Auszahlung der Vergütungen Ihrer Arbeitnehmer in Verzug sind. In Verzug befindet sich der Arbeitgeber, wenn Gehälter, die trotz Fälligkeit, aus welchen Gründen auch immer nicht an den Arbeitnehmer gezahlt worden sind. Dazu gehören neben dem Nettolohn auch die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer. Das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kann auch von strafrechtlicher Relevanz sein, insbesondere dann, wenn Lohnsteuer und der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht an das Finanzamt bzw. den Sozialversicherungsträger abgeführt wurden, denn es handelt sich für den Arbeitgeber um Fremdgeld. Nicht selten deutet ein derartiges Verhalten eines Arbeitgebers auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die auch von den betroffenen Mitarbeitern ein schnelles Handeln erfordern, um ihre berechtigten Forderungen zu sichern. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und klären, ob sich für Sie arbeitsrechtliche Schritte lohnen. Stand: 19.10.2009