Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Außertarif Ein Arbeitsverhältnis ist Außertarif, wenn für das jeweilige Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag anwendbar ist oder wenn der Arbeitgeber freiwillig übertariflich bezahlt, was häufig in Führungspositionen der Fall ist. Eine freiwillige Mehrleistung des Arbeitgebers überhalb der Vorgaben eines Tarifvertrages ist grundsätzlich immer zulässig.
Außertarif unterhalb der Vorgaben des Tarifvertrages ist dagegen nur dann möglich, wenn keine Tarifbindung nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) besteht. Dies kann der Fall sein, wenn für die entsprechende Branche gar kein Tarifvertrag existiert, der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist oder der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied ist.
Ist dies nicht der Fall, kann im Einzelfall immer noch Tarifbindung bestehen und damit kein Außertarif-Vertrag unterhalb der Vorgaben des Tarifs möglich sein, wenn ein Allgeinverbindlicher Tarifvertrag für die gesamte Branche besteht, der Arbeitnehmer mit der Gewerkschaft einen sog. Haustarifvertrag geschlossen hat oder sich der Arbeitsvertrag an einen Tarifvertrag ausdrücklich anlehnt.
Ob und wann ein Tarifvertrag anwendbar ist, oder ob sogar ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, das erfahren Sie von unseren Arbeitsrechtsanwälten am Telefon der Deutschen Anwaltshotline. Ein kurzer Anruf genügt! Stand: 06.03.2012
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