Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema außerordentliche Kündigung
Fragen rund um das Thema Kündigung machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe aus.
Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen Kündigung, bei der meist keine Fristen zu berücksichtigen sind. Es besteht dann die Möglichkeit einer sog. fristlosen Kündigung. Die (berechtigte) außerordentliche fristlose Kündigung ist bei ihrem Zugang wirksam. Manchmal hat man aber auch den Fall einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
Gerade die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages oder des Mietvertrages stellen die Betroffenen vor große Probleme. Jeder sollte sich beraten, wie nach dem Erhalt einer außerordentlichen fristlosen Kündigung vorgegangen werden soll.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht (z.B. Abos oder Fitnessvertrag). Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit.
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