Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Außendienst
Der Begriff des Außendienstes ist juristisch gesehen in den Bereich des sogenannten Arbeitsrechts einzuordnen, welches im weiten Sinne eine spezielle Rechtssparte des sogenannten Zivilrechts darstellt. Als Außendienst wird im Allgemeinen der Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters beispielsweise einer Firma bezeichnet der außerhalb des Firmengebäudes geleistet werden muss. In der Regel haben die sogenannten Außendienstmitarbeiter hauptsächlich die Aufgabe die Firma selbst oder aber die von dieser Firma hergestellten Produkte nach außen hin, also in der Öffentlichkeit, zu repräsentieren.
Abzugrenzen ist der Außendienst vom Handelsvertreter. Im Zusammenhang mit den Mitarbeitern im Außendienst gibt es zahlreiche Fragen und Probleme in steuerrechtlicher Hinsicht, so z.B. der steuerliche Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, oder Fahrtkostenerstattung und auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht wie z.B. Fragen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Rückgabe von zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln bei Freistellung nach Kündigung etc.
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Stand: 25.09.2011
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