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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht der Bürger ist im öffentlich-rechtlichen Bereich (also gegenüber den Behörden) und im zivilrechtlichen Bereich (zwischen Privatpersonen) sehr unterschiedlich gestaltet.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich gibt es eine weitgehende Auskunftspflicht der Behörden. Soweit der Bürger ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft geltend machen kann, sind die Behörden auf der Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Weitere Rechte ergeben sich aus den Akteneinsichtsrechten, die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen normiert sind.
Wesentlich restriktiver sind die Auskunftsrechte im bürgerlichen Recht ausgestaltet. Hier gibt es nur ausnahmsweise dann ein Auskunftsrecht, wenn der Gesetzgeber eine gesetzliche Anspruchsgrundlage geschaffen hat. Er hat diesen in den Fällen getan, wo ein Gläubiger zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf die Auskünfte anderer angewiesen ist und er selbst nicht in der Lage ist, diese Auskünfte zu beschaffen. Die bekanntesten Auskunftsansprüche sind z.B. die des Unterhaltsgläubigers hinsichtlich Einkommen und Vermögen des Unterhaltsschuldners oder der Auskunftsanspruch des Miterben/Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem tatsächlichen Besitzer der Erbschaft.

Haben Sie Fragen zur Durchsetzung Ihres Auskunftsverlangens stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in einem Telefongespräch zu einer ersten Orientierung gerne zur Verfügung und können Ihnen in vielen Fällen wertvolle Hinweise zur Durchsetzung Ihres Auskunftswunsches geben.
Stand: 13.09.2010

   
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