Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arztbesuch
Die Frage, ob man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen darf, hängt vom Einzelfall ab. Übliche Arzttermine sind während der Freizeit, vor der Arbeit oder in der Mittagspause wahrzunehmen.
Nur in dringenden Fällen oder dann, wenn bestimmte Untersuchungen nur zu einer bestimmten Zeit durchgeführt werden können, darf während der Arbeitszeit - sogar unter Beibehaltung seines Lohnzahlungsanspruches - der Arzt aufgesucht werden, was sich aus §616 BGB ergibt, der bestimmt: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird".
Fragen zum Thema Arztbesuch während der Arbeitszeit oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwälte. Stand: 30.11.2011