Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsvertragswiderruf
Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen einmal abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu widerrufen. Er kann als Dauerschuldverhältnis lediglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Frist. Wann und ob ein Vertrag auch schon vor Antritt des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden kann, hängt vom Einzelfall und etwaigen vertraglichen Regelungen ab.
In bestimmten Fällen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages falsche Tatsachen vorgespiegelt oder wahre Tatsachen verschwiegen hat, obwohl sie zur Aufklärung verpflichtet gewesen wäre (Täuschung).
Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie sich in Ihrem speziellen Fall am besten von einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag lösen können, sagen Ihnen die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der oben stehenden Telefonnummer. Stand: 19.10.2011