Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsverträge
Häufig hören wir Fragen zu Regelungen in Arbeitsverträgen. Arbeitsverträge sind gegenseitige privatrechtliche Verträge, bei denen sich die eine Seite zur Leistung der versprochenen Dienste, die andere Seite zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dies sind die so genannten Hauptpflichten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Nebenpflichten, die im Vertrag gesondert vereinbart oder ohne besondere Vereinbarung bedingt durch eine für den Laien nahezu unübersehbare Einzelfallrechtsprechung Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, wie z.B. die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Grundsätzlich können Arbeitsverträge wirksam mündlich zustande kommen. Es gibt Arbeitnehmer, die über viele Jahre ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig sind. Allerdings hat der Arbeitnehmer seit Juli 1995 durch das Inkrafttreten des Nachweisgesetzes einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegt, die Niederschrift unterzeichnet und diese dem Arbeitnehmer aushändigt. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann für den Arbeitgeber nachteilig sein.
Die Fragen rund um Arbeitsverträge sind zahlreich. Sollten Sie eine Regelung in Ihrem Vertrag nicht verstehen oder möchten Sie einen komplexen Vertrag oder einzelne Klauseln vor Vertragsabschluss überprüfen lassen, so helfen Ihnen unsere im Arbeitsrecht erfahrenen Anwälte bei Ihrem Anliegen gerne weiter. Stand: 21.12.2011
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