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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsvermittlung

Für Arbeitsvermittlung war früher im Wesentlichen die entsprechende Abteilung der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dort werden Arbeitslose und andere Ratsuchende unter anderem im Hinblick auf offene Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt beraten und über Möglichkeiten bezüglich Arbeitsaufnahme, Weiterbildung, Leistungsangelegenheiten und Förderung der Existenzgründung informiert. Darüber hinaus sind Arbeitsvermittler auch Ansprechpartner der regional ansässigen Firmen und Wirtschaftsverbände (Arbeitgeber).

Im August 1994 fiel das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und im März 2002 die Erlaubnispflicht. Seitdem ist private Arbeitsvermittlung ein freies Gewerbe. Private Arbeitsvermittler arbeiten gewöhnlich auf Provisionsbasis oder als Dienstleister von mitarbeitersuchenden Firmen.

Seit der Hartz-II-Gesetzgebung vermitteln sie auch gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine im Wert von je 2.000,- ?. Häufig besteht ihre Dienstleistung neben der Vermittlung auch in Hilfen für den Bewerber wie Erstellen von Lebensläufen und Anschreiben.

Unsere Anwältinnen und Anwälte können Sie sowohl am Telefon als auch per E-Mail über Ihre Möglichkeiten und Rechte als Arbeitssuchender aufklären. Sollten Sie eine private Arbeitsvermittlung eröffnen wollen, sollten Sie insbesondere hinsichtlich der Firmengründung juristisch beraten lassen.
Stand: 16.11.2010

   
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