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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsteilzeit

Die gesetzliche Regelung zur Arbeitsteilzeit/Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 1.1.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 1.8.1996 trat mit dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft.
Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufstockt und wenn er zudem für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Die gezahlten Beiträge müssen mindestens den Pflichtbeitrag für 90 Prozent des Vollzeitarbeitsentgeldes betragen.
Allerdings wurde im Rahmen der Agenda 2010 eine Anhebung der Altersgrenzen für den frühest möglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr vorgenommen.
Die Altersgrenzen für Arbeitslose und Altersteilzeitarbeitnehmer werden unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzregelungen ab 2006 bis 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben. Vertrauensschutz genießen Versicherte, die bis 31. Dezember 2003 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder an diesem Tag arbeitslos waren.

Diese Änderung hat seitens der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber für große Verwirrung gesorgt. Für wen gilt nun der Vertrauensschutz? Wer kann unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit vereinbaren? Unsere Anwälte kennen stets den neuesten Stand der Entwicklungen und beraten Sie gerne.

Meinten Sie: Teilzeitarbeit
Stand: 28.09.2011

   
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