Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitstage
Das Thema "Arbeitstage" ist untrennbar verbunden mit allen Problemen rund um den Urlaubsanspruch. Häufigster Fehler hierbei ist, dass die Begriffe "Arbeitstage" und "Werktage" nicht korrekt unterschieden und in Folge dessen Urlaubsansprüche falsch berechnet werden.
Arbeitstage sind die Tage, an denen in ihrem Betrieb regelmäßig gearbeitet wird oder die Sie vertraglich vereinbart haben. In den meisten Fällen werden das fünf Tage in der Woche sein, bei Teilzeit entsprechend weniger. Als Werktage gelten hingegen alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, somit auch die Samstage. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (§ 3 I BUrlG - Bundesurlaubsgesetz) muss deshalb auf Arbeitstage umgerechnet werden. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaub also 20 Arbeitstage.
Häufiges Problem ist auch: wie viele Tage pro Woche muss ich arbeiten/darf ich arbeiten lassen? Wann muss ich Arbeitstage ausgleichen/ausgeglichen bekommen?
Ihre Fragen zur Berechnung/Umrechnung des Urlaubsanspruches und alle weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitstage, können Ihnen unsere Rechtsanwälte sicher schon in einem kurzen Telefonat beantworten.
Stand: 17.08.2011
Zu häufig auf der Diensttoilette Nürnberg (D-AH) - Wenn ein Angestellter einen bedeutenden Teil seines Arbeitstages nicht am Schreibtisch, sondern mit Dauersitzungen auf der Toilette verbringt, ist das noch lange keine ausreichender Grund, ihn dafür mit ...weiter lesen
Volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach einem Streik Nürnberg (D-AH) - Legen die Beschäftigten eines Betriebs ihre Arbeit nieder, dann gibts für die Zeit des regulären Ausstands kein Geld mehr vom Arbeitgeber, sondern aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Wie aber steht es ...weiter lesen
Karnevalsdienstag plötzlich nicht mehr arbeitsfrei Nürnberg (D-AH) - Harte Zeiten für Jecken: Hat ein Betrieb seine Mitarbeiter bisher immer am Karnevalsdienstag freigestellt, so wird es nicht als Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit gewertet, wenn die Firmenleitung ...weiter lesen