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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitstage

Das Thema "Arbeitstage" ist untrennbar verbunden mit allen Problemen rund um den Urlaubsanspruch. Häufigster Fehler hierbei ist, dass die Begriffe "Arbeitstage" und "Werktage" nicht korrekt unterschieden und in Folge dessen Urlaubsansprüche falsch berechnet werden.

Arbeitstage sind die Tage, an denen in ihrem Betrieb regelmäßig gearbeitet wird oder die Sie vertraglich vereinbart haben. In den meisten Fällen werden das fünf Tage in der Woche sein, bei Teilzeit entsprechend weniger. Als Werktage gelten hingegen alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, somit auch die Samstage.
Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (§ 3 I BUrlG - Bundesurlaubsgesetz) muss deshalb auf Arbeitstage umgerechnet werden. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaub also 20 Arbeitstage.

Häufiges Problem ist auch: wie viele Tage pro Woche muss ich arbeiten/darf ich arbeiten lassen? Wann muss ich Arbeitstage ausgleichen/ausgeglichen bekommen?

Ihre Fragen zur Berechnung/Umrechnung des Urlaubsanspruches und alle weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitstage, können Ihnen unsere Rechtsanwälte sicher schon in einem kurzen Telefonat beantworten.
Stand: 17.08.2011
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