Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsstunden
Die Arbeitsstunden ergeben die geleistete Arbeitszeit. Darunter versteht man die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Grundlage der Arbeitszeit ist das Arbeitszeitgesetz. Eine Individualisierung kann durch Einzelvertrag erfolgen, bzw. durch den Tarifvertrag. Reguläre Höchstdauer der Arbeitszeit sind 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden. Ein großer Konfliktpunkt ist die Verhängung von Überstunden. Dabei ist fraglich, ob der Arbeitgeber überhaupt Überstunden verlangen darf, wenn ja wie viel und wie diese zu vergüten sind. Hierbei spielt oftmals die Unterscheidung zwischen Überstunden und echter Mehrarbeit eine Rolle. Ebenfalls problematisch und mit europarechtlichem Bezug ist die Frage, ob Bereitschaftsdienst zu den Arbeitsstunden zählt.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 06.12.2011
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