Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (abgekürzt ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§1 Abs.1 ArbSchG). Es gehört zu den Pflichten eines jeden Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen. So hat der Arbeitgeber z.B. für Erste Hilfe und sonstige Notmaßnahmen sowie für arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Letztere hat der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers in regelmäßigen Abständen zu gewähren. Beschäftigte können sich bei Nichtbeachtung der Arbeitsschutzpflichten an die zuständigen Ämter wenden, die über umfangreiche Kontroll- und Auskunftsrechte verfügen und auch entsprechende Anordnungen treffen können.
Falls Sie weitere Fragen zum Arbeitsschutz haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für eine erste Auskunft am Telefon oder für eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Online-Rechtsberatung gerne zur Verfügung. Stand: 25.01.2011