Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsschutz
Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes ist die Schaffung von sicheren Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer sollen geschützt werden, die Arbeit soll menschengerecht gestaltet werden. In der Regel existiert hierfür innerhalb der einzelnen Betriebe ein sogenanntes Arbeitsschutzmanagement, welches dafür verantwortlich ist, die einzelnen Richtlinien durchzusetzen.
Diese Richtlinien ergaben sich bis in die 90er Jahre hinein aus der sogenannten Gewerbeordnung. Heute hat sich hierfür jedoch, durch die Umsetzung europäischer Richtlinien, mit dem Arbeitsschutzgesetz eine eigene Gesetzesstruktur herausgebildet. Das Arbeitsschutzgesetz enthält neben der Betriebssicherheitsverordnung die Bildschirmarbeitsverordnung und die Lastenhandhabungsverordnung. Daneben existiert heute das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, welches unter anderen die Maschinenverordnung enthält.
Fragen zum Thema Arbeitsschutz beantworten Ihnen gerne unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte. Stand: 25.01.2011