Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsplatzgröße
Regelungen zur Arbeitsplatzgröße finden sich in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Vorschriften der BG. Dort ist genau geregelt, welche Mindestgröße und -höhe sowie welchen Mindestluftraum pro Arbeitnehmer Arbeitsräume haben müssen.
Bei "normalen" Büroräumen ergeben sich hierbei meist keine Probleme. Relevant wird das Thema häufig dann, wenn der Arbeitgeber Arbeitsplätze in Container verlagert. In diesen Fällen spart der Arbeitgeber häufig an der falschen Stelle und wählt die Bürocontainer eine Nummer zu klein. Für die Mitarbeiter, gerade wenn es sich nicht nur um eine vorübergehende Lösung (z.B. während eines Umbaus) handelt, ergeben sich daraus nicht selten unzumutbare Umstände.
Fühlen auch Sie sich "beengt"? Müssen Sie, um das Büro zu verlassen fast schon über den Schreibtisch Ihres Kollegen klettern? Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, sich "Luft zu verschaffen" und Ihre Ansprüche durchzusetzen! Stand: 19.10.2009