Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitslohn
Lohn ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses für geleistete Arbeit vom Arbeitgeber nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beanspruchen kann. In der Regel ist ein Geldlohn vereinbart und zwar als Bruttolohn. Nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt der Nettolohn. Zum Arbeitslohn gehören auch die Feiertagsvergütung, Leistungs- und sonstige Zuschläge, Prämien, übertarifliche Zulagen, Gratifikationen etc. Bei der Entlohnung darf ein Arbeitnehmer wegen seines Geschlechts nicht benachteiligt werden. Besteht ein Betriebsrat, so hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Fragen ergeben sich häufig bezüglich Lohnfortzahlung (im eigenen Krankheitsfall oder wenn ein Kind erkrankt), Überstundenvergütung sowie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Zahlung/Rückzahlung von Weihnachtsgeld? Anspruch auf das 13. Gehalt? Urlaubsentgelt?).
Aber auch Fragen zu alternativen - steuerfreien und/oder sozialversicherungsfreien - Lohnbausteinen, die für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber interessant sind, sind oft Thema der telefonischen Beratung der Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 25.01.2011
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