Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht stellt eine besondere zivilrechtliche Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten dar. In der ersten Instanz gibt es die Arbeitsgerichte, in der zweiten Instanz die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht als dritte und höchste Instanz. Im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) finden sich Regelungen zum Aufbau, der Besetzung, Zuständigkeit und Prozessordnung der Arbeitsgerichte. Als mögliche Verfahren vor einem Arbeitsgericht kommen das Beschlussverfahren, sowie das Urteilsverfahren in Betracht. Für welche Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, ergibt sich wiederum aus den §§ 2 und 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Zum Arbeitsgericht und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren können sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen ergeben. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen hierzu oft innerhalb weniger Minuten am Telefon oder per E-Mail Antworten geben.