Vergütung: Das müssen Sie über das Beschäftigungsentgelt wissen

Eine Vergütung steht jedem zu, der laut einem Dienstvertrag eine Dienstleistung erbring. Das regelt § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier lesen Sie alles, was Sie über die Vergütung - häufig auch Beschäftigungsentgelt oder Arbeitsentgelt genannt - wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zur Vergütung auf einen Blick

Wer erhält eine Vergütung? Derjenige, der laut einem Dienstvertrag eine Dienstleistung erbringt, hat Anrecht auf eine vorher vereinbarte Vergütung.

Welche anderen Begriffe für Vergütung gibt es? Häufig ist die Rede von Beschäftigungsentgelt oder Arbeitsentgelt. Aber auch Lohn und Gehalt gehören zu den Vergütungsarten.

Wie hoch muss die Vergütung sein? Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Diesen darf die Vergütung nicht unterschreiten.

Rechtliche Definition: Was ist Vergütung?

Das Recht auf eine Vergütung ist im § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Darin steht, dass derjenige, der laut einem Dienstvertrag eine Dienstleistung erbringt, Anrecht auf eine vorher vereinbarte Vergütung hat. Um welchen Dienst es sich dabei handelt, spielt keine Rolle. Ob Sie also nun Arbeitnehmer sind, der seine Arbeitsleistung schuldet und dafür entlohnt wird, oder ob Sie als Selbstständiger für eine Dienstleistung eine Vergütung erhalten, ist egal. Das klingt – Juristendeutsch sei Dank – weitaus verwirrender als es tatsächlich ist. Es lässt sich auch vereinfacht auf den Grundsatz hinunterbrechen: Ohne Arbeit, kein Lohn. Wer also etwas leistet, dem steht eine Vergütung zu.

Welche Vergütungsformen gibt es?

Bei der Vergütung handelt es sich um einen Oberbegriff. Viele alltägliche Bezeichnungen, die für den Erhalt von Geld stehen, fallen darunter. Folgende Begriffe fallen unter die Vergütung:

  • Arbeitsentgelt: Dieser Begriff bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Gehalt: In aller Regel beziehen Angestellte ein Gehalt
  • Lohn: Der Lohn betrifft Arbeiter
  • Sold: Beim Militär oder im Zivildienst ist von Sold die Rede
  • Honorar: Zumeist erhalten Freiberufler ein Honorar
  • Provision: Dies ist eine Vergütungsform aus dem Handelsrecht
  • Tantiemen: Dies ist eine Vergütungsform aus dem Kunstgewerbe
  • Gage: Künstler erhalten zumeist eine Gage
  • Nutzungsentgelt: Fließt eine Vergütung unter diesem Namen, ist vom Urhebervertragsrecht die Rede.

Was sind Vergütungsgruppen?

Vergütungsgruppen spielen im Arbeitsrecht dann eine Rolle, wenn es um ein Arbeitsverhältnis geht, das durch einen Tarifvertrag geregelt ist oder Sie sich in einem Beamtenverhältnis befinden. Wenn es darum geht, welcher Vergütungsgruppe Sie angehören, ist die Rede von Eingruppierung.

Dabei spielen vor allem die Tätigkeit, die Sie übernehmen, und Ihre persönliche Qualifikation eine Rolle. In unserem weiterführenden Artikel erfahren Sie im Detail, was Sie über die Vergütungsgruppen wissen müssen.

Überblick: Wie kann Ihre Vergütung aussehen?

Ihr Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, Sie zu bezahlen. Sie finden hier eine Aufstellung der gebräuchlichsten Vergütungsarten und können sich zu einem der weiterführenden Artikel klicken.

Der Kreativität der Arbeitgeber sind dabei kaum Grenzen gesetzt, solange sie den Mindestlohn nicht unterschreiten – alles dazu, finden Sie im nachfolgenden Absatz. So ist es natürlich auch möglich, Ihre Vergütung mit Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu erhöhen, oder Zusatzzahlungen durch Schichtzulagen für Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit zu leisten.

Wie hoch muss meine Vergütung sein?

Eine gesetzliche Regelung, wie hoch Ihre Vergütung mindestens ausfallen muss, gibt es erst seit 2015: Das Mindestlohngesetz (MiLoG). Der darin festgelegte Mindestlohn bedeutet, dass kein Arbeitnehmer in Deutschland weniger als den im MiLoG festgelegten Betrag pro Stunde verdienen darf. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen, wer keinen Mindestlohn erhält und Abweichungen in der Höhe des Mindestlohns. Lesen Sie in unserem weiterführenden Artikel alles, was Sie über den Mindestlohn wissen müssen.

Was passiert allerdings, wenn keine Vergütung festgelegt worden ist? Das bedeutet nicht, dass Sie dann leer ausgehen -– das regelt der § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser besagt, dass Sie einen Anspruch auf eine Vergütung haben, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit auch davon ausgehen konnten, dafür entlohnt zu werden. Erscheinen Sie also jeden Tag für acht Stunden im Büro, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt und Sie dafür auch entsprechend vergütet werden. Die Frage, die sich jetzt noch stellt: Was genau ist entsprechend bzw. angemessen?


Rechtsberatung für Arbeitsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Arbeitsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice