Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitseinkommen
Unter Arbeitseinkommen versteht man die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebseinkommen beim selbständig Erwerbstätigen, kurz Gewinn genannt. Das Arbeitseinkommen spielt z.B. eine Rolle bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge und bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer. Beim nichtselbstständig Erwerbstätigen werden die Einnahmen aus seiner Beschäftigung hieraus oftmals auch als "Arbeitseinkommen" bezeichnet, wobei die korrekte Bezeichnung diesbezüglich "Arbeitsentgelt" lautet, wie aus den einschlägigen Gesetzen hervorgeht. Auch beim Nichtselbständigen werden die Sozialversicherungsbeiträge dabei aus dem Arbeitsentgelt bemessen, nur mit dem Unterschied, dass bei Nichtselbständigen der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer abführt und der Selbständige seine Beiträge selbst an die jeweiligen Sozialversicherungsträger und das Finanzamt abzuführen hat.
Bei Fragen zum Thema Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt helfen Ihnen unsere Anwälte des Fachgebietes Arbeitsrecht bzw. des Fachgebietes Steuerrecht gerne weiter. Stand: 03.11.2011
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