Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsausfall
Für einen Arbeitsausfall kann es verschiedene Gründe geben. Einerseits kann es zu Arbeitsausfall kommen, weil der Arbeitnehmer krank wird, im Urlaub ist, oder aus sonstigen persönlichen Gründen an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert wird. Andererseits kann es aber auch sein, dass der Arbeitgeber schlichtweg keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat, oder es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, so dass keine Arbeit geleistet werden kann.
Hier stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitnehmer in diesen Fällen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Antworten auf diese Fragen sind z.B. im Bundesurlaubsgesetz, im Lohnfortzahlungsgesetz, in §§ 616, 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden.
Die Rechtsanwälte des Fachbereichs Arbeitsrecht helfen Ihnen zum Thema Arbeitsausfall gerne weiter. Viele Fragen lassen sich bereits in wenigen Minuten am Telefon beantworten.
Stand: 03.05.2010
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