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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG) ist ein juristischer Oberbegriff für die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelten Gesetze zur Freistellung von Arbeitnehmern.

Nach diesen Ländergesetzen erfolgt eine Arbeitnehmerweiterbildung über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungseinrichtungen, bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Anspruchsberechtigt hinsichtlich einer solchen Arbeitnehmerweiterbildung sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt im jeweiligen Bundesland haben. Wer als Arbeitnehmer eine Weiterbildung i.S.d. AWBG machen möchte, sollte dabei beachten, dass er dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung die beabsichtigte Weiterbildung mitteilt. Die Fristen hierzu sind in den einzelnen Landesgesetzen verschieden geregelt, in NRW sind z.B. 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung einzuhalten.

Bei Fragen zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz insbesondere dessen Auslegung helfen Ihnen gerne unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte weiter.
Stand: 06.04.2011

   
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